Hilfe und Fördern


Gesetzlicher Leistungsanspruch:

Bildungs- und Teilhabepaket

 

Zielsetzung:

 

„Jedes Kind und jeder Jugendliche soll einen uneingeschränkten Zugang zur Bildung und zur kontinuierlichen Förderung seiner persönlichen Fähigkeiten und Talente erhalten.“

Was wird gefördert?

  • Mittagessen
  • Beiträge für betreute Grundschulen und Ganztagsschulen
  • Erstausstattung für Schulanfängerinnen und Schulanfänger
  • zusätzliche Lernmittel
  • Schülerbeförderung
  • Lernförderung
  • besondere schulische Bildungsangebote (wie z.B. Klassenfahrten)
  • sportliche Angebote

Wer kann die Unterstützung des Bildungsfonds erhalten?

Folgende SchülerInnen haben gemäß dem Bildungs- und Teilhabepaket einen gesetzlichen Leistungsanspruch:

SchülerInnen (aus Familien), die das 25. Lebensjahres noch nicht vollendet haben und

  • Hartz IV (Leistungen nach dem SGB II),
  • Grundsicherung (Leistungen nach dem SGB XII),
  • Wohngeld oder
  • Kindergeldzuschlag erhalten oder
  • unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen

In welcher Höhe kann gefördert werden?

Die dem Antraggeber entstehenden Kosten werden anteilig gefördert.

Wo und wie werden die Leistungen aus dem Bildungsfond beantragt?

Den ausgefüllten Antrag bitte wieder in der Schule abgeben. Wir werden ihn weiter bearbeiten! Vielen Dank.

 

Internetlink zu den Seiten des Bildungsfonds der Hansestadt Lübeck (inkl. Anträge und Formulare)

 

Internetlink zu den Seiten des Bildungsfonds des Kreises Herzogtum Lauenburg (Ratzeburg) (inkl. Anträge und Formulare)

 


Bildungsfond der Hansestadt Lübeck

Folgende Schülerinnen und Schüler haben keinen gesetzlichen Leistungsanspruch, können aber dennoch Leistungen über den Bildungsfond der Hansestadt Lübeck beziehen:

 

Schülerinnen und Schüler (aus Familien), die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und

  • BaföG-Empfänger sind,
  • ein geringes Einkommen haben oder
  • bei fehlender Mitwirkung der Eltern

Welche Leistungen sind gemeint?

  • Aufwendungen für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten (Erstattung und Eigenbeteiligung)
  • Mehraufwand für gemeinschaftliche Mittagsverpflegung: Eigenanteil 1,- €
  • persönlicher Schulbedarf: Erstattung mit Eigenbeteiligung

Voraussetzung:

 

1. Die Schülerinnen oder die Schüler sind wohnhaft in der Hansestadt Lübeck oder in Krummesse (Teil HL)

2. Die Schülerinnen oder die Schüler müssen in der Schule (bitte nur am Standort Krummesse) einen Förderantrag stellen; das Formular heißt "Antrag auf Leistungen des Bildungsfonds der Hansestadt Lübeck und Bildung- und Teilhabeleistungen des Bundes"

 

Internetlink zu den Seiten des Bildungsfonds der Hansestadt Lübeck (inkl. Anträge und Formulare)

 

Bei Fragen oder weiteren Informationswünschen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.


Schulverein Stecknitz e.V.

Sie können beim Schulverein der Grund- und Gemeinschaftsschule Stecknitz einen Antrag auf Förderung für eine Klasse oder die gesamte Schule, nicht aber für einzelne Schüler stellen. Wir fördern Anschaffungen (z.B. Band-Equipment), Ausflüge, Klassenfahrten und Veranstaltungen (z.B. Vorträge für Eltern und/oder Schüler, Projekte). Voraussetzung: Es geht um Bildung, Erziehung oder Kultur an der Grund- und Gemeinschaftsschule Stecknitz.


Informationen zum Schulverein unter: http://www.schulverein-stecknitz.de/

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Antrag auf Förderung.pdf
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