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auf der Internetpräsenz der Grund- und Gemeinschaftsschule Stecknitz
Grund- und Gemeinschaftsschule des Schulverbandes an der Stecknitz in Berkenthin - Krummesse
Info-Abend 4. Klassen
Übergang zur weiterführenden Schule" am 12.01.2021
Der Eltern-Info-Abend geht online - Wir informieren die Eltern der Viertklässer*innen rund um das Thema "Übergang zur weiterführenden Schule" am 12.01.2021 ab 19 Uhr auf unserer Schulhomepage.

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Stecknitz-Schule,
nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz und unserer Landesregierung bleibt die Schule bis zum 31.01.2021 geschlossen.
Die Jahrgänge 1 – 8 werden im Homeschooling unterrichtet, für die Jahrgänge der Abschlussklassen gibt es eine gesonderte Regelung.
Die Teilnahme am Homeschooling ist für alle Schüler*innen verpflichtend und sollte zu den Zeiten des regulären Unterrichts durchgeführt werden. In dieser Zeit stehen die Lehrkräfte auch für Rückfragen und Beratung bereit.
Sollten Sie aus familiären Gründen große Schwierigkeiten in der Durchführung haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkräfte um gemeinsam eine Lösung zu finden.
Es wird wieder ein schwieriger Monat für uns alle und ich hoffe, dass wir auch weiterhin für unsere Schüler*innen das Beste daraus machen können.
Sobald es neue Informationen gibt oder wir weitere Möglichkeiten haben etwas zu verändern, werden wir umgehend auf Sie zukommen.
Bleiben Sie gesund
Matthias Heffter
Schulleiter


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
das Infektionsgeschehen in Deutschland hat stark zugenommen. Daher hat die Landesregierung heute folgendes entschieden:
Ab Montag 14.12.2020 gilt:
- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 7 an den allgemeinbildenden Schulen haben Präsenzunterricht. Sie können formlos von den Eltern für diese Woche beurlaubt werden.
- Sollten Sie sich dafür entscheiden, senden Sie bitte eine Email an stecknitz-schule@schule.landsh.de in der Sie Ihr Kind für diese Woche beurlauben.
- Beurlaubte Kinder werden keinen Nachteil durch die Beurlaubung haben. Die Lehrkräfte stellen nach den Weihnachtsferien sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse auf dem gleichen Unterrichtsstand und gleich gut auf anstehende Leistungsnachweise vorbereitet sind.
- Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 8 bleiben zuhause und lernen auf Distanz.
- Unaufschiebbare Klassenarbeiten dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden. Dies gilt ausschließlich für Jahrgang 9 und 10. Sollte Ihr Kind betroffen sein, werden Sie kontaktiert.
Ministerin Karin Prien: „Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation. Die Infektionszahlen steigen überall im Land. Schulen sind zwar weiterhin überwiegend nicht für diese Ausbrüche verantwortlich, aber wir müssen jetzt alles tun, damit sich weniger Menschen begegnen. Die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein haben in den vergangenen Monaten echten Gemeinsinn unter Beweis gestellt; sie haben sich an die Maskenpflicht gehalten und unsere Hygieneregeln in der Schule befolgt. Jetzt gilt es für alle: Bleiben Sie wann immer möglich zuhause. Denken Sie an Ihre Mitmenschen. Die Lage ist ernst“.
Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, soll ab dem 11. Januar 2021 der Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb fortgesetzt werden.
Für wichtige Anfragen ist die Schule auch am Wochenende über die Emailadresse
stecknitz-schule@schule.landsh.de erreichbar.
Bleiben Sie gesund.
Matthias Heffter
Schulleiter

Ein Bär feiert Weihnachten
Hörspiel von der Igel-Klasse

Auf dem Titelblatt der "Markt" vom 30.10.2020
Aus den "Lübecker Nachrichten", Fotos und Bericht von Joachim Strunk
Neue Informationen zum "Corona-Regelbetrieb" ab 28.10.2020
Neue Informationen für den "Corona-Regelbetrieb" nach den Herbstferien
Elternbrief des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur
Elternbrief als PDF-Download
Aus den Welle Nord Regionalnachrichten
Lüftungsanlage
Zeitungsbericht aus LN-Online vom 30.09.2020
Fotos und Bericht von Joachim Strunk
Über die Mund-Nasen-Bedeckung in der Schule
Die Landesregierung hat entschieden, dass für die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klassenstufe in dem Zeitraum der ersten beiden Unterrichtswochen nach den Herbstferien (19. bis 30. Oktober 2020) auch im Unterricht eine Verpflichtung zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen gilt.
Ausnahmen und weitere Informationen: