Vergangene Corona-Bestimmungen

Chronik eines ganz besonderen Schuljahrs 20/21

zum nachlesen


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

endlich! Alle Schüler*innen dürfen in der nächsten Woche wieder in Präsenz.

 

Dabei gilt für die jeweiligen Jahrgänge:

-          Alle Jahrgänge gehen in den Wechselunterricht ab Montag.

-          Am Montag startet Gruppe B.

-          Notbetreuung bleibt bestehen. Alle Notbetreuungskinder bleiben in Gruppe B.

 

Im Anhang finden Sie:

-          Wartezonen am Morgen: Bitte besprechen Sie den Ort, an dem die jeweilige Klasse morgens wartet mit Ihrem Kind.

-          Einverständniserklärung Selbsttest

o   Dieses neue Formular (seit der Pflicht zum Selbsttest) bitte Ihrem Kind mitgeben. Auch wenn Sie damals bereits die erste Version (damals getrennt Einverständnis und Datenschutz) eingereicht hatten, bitte das neue Formular nutzen.

o   Es hilft uns, wenn beide Erziehungsberechtigten dieses unterschreiben.

-          Alterativ: Bitte die qualifizierte Selbstauskunft mitgeben (Achtung, muss an jedem Testtag erneut vorgelegt werden)

 

Schüler*innen die weder das Einverständnis zum Selbsttest noch eine qualifizierte Selbstauskunft vorliegen haben, dürfen leider nicht am Unterricht teilnehmen.

Durch das neue Bundesinfektionsgesetz, müssen wir Kinder ohne Einverständnis oder einen der Nachweise nach Hause schicken. Bitte denken Sie unbedingt daran, um uns allen und vorallem den Kindern diese Situation zu ersparen.

 

Stundenplan:

-          Sollten sich beim Stundenplan etwas verändern, wird die Klassenlehrkraft Sie informieren.

-          Förderkurse und AGs finden derzeit nicht statt.

-          WPU-Unterricht, Neigungskurse und Klassenübergreifende Kurse (z.B. Philosophie/Religion) bleiben weiterhin im Distanzlernen.

 

Durchführung der Projektprüfung 

- Jahrgang 9 wird in der kommenden Woche im Wechsel an insgesamt 3 Tagen in den Prüfgruppen in der Schule arbeiten können

- vollständiges Produkt darf, aber muss nicht mehr, vollständig erstellt werden. Es reicht zur Beurteilung bspw. eine Bauskizze/ein Video/ Bilder des momentanen Ist-Zustandes usw., um daran das Produkt und dessen Sinn zu erläutern.

- die Prüfungen finden vom 19.05 - 21.05.2021 statt (Plan folgt)

- die Prüflinge des 10. Jahrgangs sind bereits in Vorbereitung und werden am kommenden Donnerstag geprüft

- Achtung: private Treffen mit den Gruppenmitgliedern sind derzeit nicht zulässig – bitte die Allgemeinverfügung des Kreises beachten.

 

Krankheitssymptome

Sollte Ihr Kind Krankheitszeichen aufweisen, beachten Sie bitte den aktuellen Schnupfenplan für die Grundschule/die Gemeinschaftsschule auf unserer Homepage.

 

Bleiben Sie gesund.

 

Herzliche Grüße

 




Informationen für den Schulbetrieb nach den Osterferien

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigten,

 

ich hoffe Sie hatten schöne Ostertage und konnten trotz der häufig kalten Temperaturen auch etwas Sonne tanken.

In den letzten Tagen wurde viel in den Medien diskutiert und es gab viele Informationen.

 

Seit heute Nacht liegen nun auch die offiziellen Informationen des Ministeriums vor.

 

Nächste Woche:

-          Alle Schüler*innen lernen in Distanz und es findet kein Präsenzunterricht statt.

-          Für die Abschlussschüler*innen gibt es möglicherweise Präsenzunterricht, die Entscheidung fällt Donnerstag oder Freitag.

-          Für die Jahrgänge 1-6 gibt es eine Notbetreuung für:

o   Eltern/Erziehungsberechtigte bei denen beide berufstätig sind und mindestens ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf ist.

o   berufstätige Alleinerziehende

§  Anmeldung muss immer bis spätestens 11:00 Uhr am Vortag erfolgen (für montags muss die Anmeldung bis Freitag 11 Uhr erfolgen), da wir sonst nicht genug Personal bereitstellen können, um die Hygienevorgaben einzuhalten.

·       Angabe der Tag

·       Angabe der Betreuungszeit

§  Bitte versuchen Sie von der Notbetreuung den kleinstmöglichen Umfang zu nutzen. Wir habe bereits eine Inzidenz von über 150 und wollen möglichst viele Kontakte vermeiden.

-          Für die Notbetreuung besteht ebenfalls die Testpflicht à siehe Testpflicht.

 

 

Einführung der Testpflicht:

-          Sobald auch bei uns wieder Präsenzunterricht möglich ist, wird es eine Testpflicht geben, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Die Tests sind teilweise in den Medien umstritten, wir haben bisher aber gute Erfahrungen damit gemacht. Die Schüler*innen haben gezeigt, dass sie es mit der Begleitung der Lehrkräfte schaffen.

-          Die Landesregierung hat die Vorgabe gemacht, dass die Schüler*innen, Lehrkräfte und alle Mitarbeiter*innen sich zwei Mal pro Woche testen lassen müssen.

-          Ab dem 19.04. erhalten nur noch Personen Zutritt zur Schule, die ein negatives Testergebnis vorweisen können, bzw. den Test direkt in der Schule durchführen.

-          Die Testpflicht gilt auch für die Notbetreuung.

 

Nachweis:

-          Zum Nachweis des negativen Testergebnisses gibt es drei Möglichkeiten:

1.    Durchführung einer zweimal wöchentlichen Selbsttestung in der Schule

a.    Diese findet bei uns wie folgt statt:

                                                                        1.      Bei Wechselunterricht: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag

                                                                        2.      Bei vollständiger Präsenz: Montag und Donnerstag

2.    Vorlage einer Bescheinigung eines negativen Testergebnisses (z.B. Testzentrum, Arztpraxis, Apotheke…). Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen.

3.    Vorlage einer qualifizierten Selbstauskunft über einen durchgeführten Selbsttest im häuslichen Umfeld (s. Anhang). Der Test darf nicht länger als drei Tage zurückliegen und muss dann erneut durchgeführt und bescheinigt werden.

 

Für zwei Personengruppen gibt es Ausnahmen:

1.    Schüler*innen die sich derzeit in den Abschlussprüfungen befinden (genau Klärung folgt).

2.    Kinder und Jugendliche mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf, die auf Grund einer schwerwiegenden körperlichen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, den Selbsttest eigenständig in der Schule durchzuführen. Diese Regelung wird aufgehoben, sobald Tests zur Verfügung stehen, die diesen Kindern mit nach Hause gegeben werden können.

 

Vorlage einer Einwilligungserklärung für Selbsttest und Datenschutz

Bitte lesen Sie diesen Abschnitt besonders genau, um uns Situationen in der Schule zu ersparen, die wir für die Kinder auf jeden Fall vermeiden möchten!

-          Die Vorlage der Einverständniserklärung zum Selbsttest und zum Datenschutz (s. Anlage) muss am 1. Schultag vorliegen. Ansonsten kann kein Test stattfinden und ihr Kind damit nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

o   Wenn vorhanden müssen beide Erziehungsberechtigten beide Formulare unterschreiben!

o   Sollte ein Erziehungsberechtigter verhindert sein, lassen Sie diesen bitte eine Schreiben an die Schule aufsetzen und/oder nehmen Sie vorher Kontakt zu Ihrer Klassenlehrkraft auf.

 

 

Auswirkungen bei nicht Vorlage oder Ablehnung des Tests

-          Schüler*innen die auf Grund einer nicht vorliegenden Bescheinigung über ein negatives Testergebnis nicht zugangsberechtigt sind, erhalten ein eingeschränktes Angebot im Distanzlernen, das weitgehend selbstständig erledigt werden muss.

-          Die Leistungsbewertung dieser Schülerinnen und Schüler erfolgt auf Basis dessen, was Lehrkräften im Rahmen der realisierbaren Kontakte und an Rückläufen zu Arbeitsaufträgen und Aufgaben an Erkenntnissen möglich ist.

-          Dabei überprüfen Lehrkräfte, z. B. über Gespräche zu eingereichten Arbeitsergebnissen, den Grad der Eigenständigkeit der Bearbeitung und tragen den Bedingungen, unter denen Arbeitsergebnisse entstanden sind, bei der Bewertung angemessen Rechnung.

 

Beurlaubung durch Erziehungsberechtige

Es ist weiterhin bis zum 14.05.21 möglich, sein Kind vom Präsenzunterricht zu beurlauben. Dies benötigen wir schriftlich per Email oder Post.

 

Rückkehrer von Auslandsaufenthalten

Sollten Sie oder ein Familienangehöriger aus dem Ausland zurückkehren, nehmen Sie bitte das Merkblatt im Anhang zur Kenntnis.

 

 

Sobald es gesicherte weitere Informationen gibt, werde ich Sie umgehend informieren.

 

Herzliche Grüße

 

Matthias Heffter

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Einverständniserklärung Test
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Elternbrief
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Nicht mehr aktuell

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

ab Montag, den  01.03.2021 geht es für die Jahrgänge 1-4 mit Wechselunterricht weiter.

 

Wechselunterricht:

Jeder Grundschulklasse wird durch die Klassenlehrkraft in zwei etwa gleich große Lerngruppen eingeteilt.

 

Ihre Klassenlehrkraft wird Sie zeitnah informieren, in welcher Gruppe Ihr Kind ist. Für die Einteilung werden zahlreiche Kriterien (pädagogisch und organisatorisch) herangezogen.

 

Die Gruppen (A und B) wechseln täglich zwischen Präsenz und Homeschooling. Dabei wird es für das Homeschooling Arbeitsaufträge und Material an den Schultagen geben wird. Die Sichtung der Arbeitsergebnisse und die Rückmeldungen erfolgen dann am folgenden Tag in der Präsenz.

 

Planung für die ersten zwei Wochen:

 

Ihr Kind ist in Gruppe A

Montag

01.03.

Dienstag

02.03.

Mittwoch

03.03.

Donnerstag

04.03.

Freitag

05.03.

 

Montag

08.03.

Dienstag

09.03.

Mittwoch

10.03.

Donnerstag

11.03.

Freitag

12.03.

Präsenz

Homes.

Präsenz

Homes.

Präsenz

 

Homes.

Präsenz

Homes.

Präsenz

Homes.

 

Ihr Kind ist in Gruppe B

Montag

01.03.

Dienstag

02.03.

Mittwoch

03.03.

Donnerstag

04.03.

Freitag

05.03.

 

Montag

08.03.

Dienstag

09.03.

Mittwoch

10.03.

Donnerstag

11.03.

Freitag

12.03.

Homes.

Präsenz

Homes.

Präsenz

Homes.

 

Präsenz

Homes.

Präsenz

Homes.

Präsenz

 

Sollte der Wechselunterricht dann fortgeführt werden, geht dieser Rhythmus entsprechend weiter.

 

Stundenplan:

Zusammen mit der Gruppeneinteilung erhalten Sie von Ihrer Klassenlehrkraft ebenfalls den Stundenplan. Dieser entspricht im zeitlichen Umfang fast immer dem bekannten Stundenplan aus dem Regelbetrieb. Förderkurse und AGs finden derzeit nicht statt.

 

In den nächsten zwei Wochen werden wir nur sehr wenige Lehrkräfte in den jeweiligen Klassen einsetzen, um das Infektionsrisiko zu senken. Inhaltich geht es vor allem darum wieder in der Schule anzukommen und um „schreiben, lesen, rechnen“. Wir werden aber auch versuchen, dass sich die Kinder ein Bewegungsangebot bekommen und wenn wir es gewährleisten können auch Maskenpausen ermöglichen. Diese Entscheidung obliegt dann der aufsichtsführenden Lehrkraft.

 

Maskenpflicht:

Aktuell gilt für den gesamten Bereich der Schule die Maskenpflicht. Dabei wurde die Maskenpflicht so verschärft, dass nur noch medizinische Masken zulässig sind. Dazu zählen sowohl die sogenannten „OP-Masken“ (häufig blau oder grün) als auch FFP2 Masken. Bitte geben Sie Ihrem Kind entsprechende Masken mit.

 

Beurlaubung durch die Eltern:

Für die Zeit bis zum 08.03.21 haben Eltern und Erziehungsberechtigte die Möglichkeit Ihr Kind ohne Angabe von Gründen vom Unterricht beurlauben zu lassen. Wenn Sie Ihr Kind beurlauben lassen möchten, senden Sie bitte eine entsprechende Email an:

Stecknitz-schule@schule.landsh.de

Bitte beachten Sie, dass es dann keine Betreuung von der Schule im Homeschooling geben kann.

 

Notbetreuung:

Die Notbetreuung ist an den Tages des Homeschoolings weiterhin möglich.

Auch eine Notbetreuung nach bzw. vor dem Unterricht ist weiterhin möglich.

Die Kriterien für die Aufnahme in die Notbetreuung sind gleich geblieben.

Anmeldung wie immer rechtzeitig unter stecknitz-schule@schule.landsh.de

 

Ganztagsbetreuung:

Schulische Ganztags- und Betreuungsangebote dürfen (wie derzeit) nur für die Schüler*innen vorgehalten werden, die einen Anspruch auf Notbetreuung haben und in der Ganztagsschule angemeldet sind.

 

Und nun noch eine erfreuliche Nachricht. Warner Musik hat uns eine Lizenz für die Nutzung des Liedes Jerusalema gegeben. Daher freuen wir uns, wenn wir Ihnen und Ihren Familien mit dem Video vielleicht wieder ein bisschen Freude bereiten können.

 

Wir freuen uns auf Ihre Kinder!

 

Herzliche Grüße

Matthias Heffter


Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Stecknitz-Schule,

 

nach den Beschlüssen der Ministerpräsidentenkonferenz und unserer Landesregierung bleibt die Schule bis zum 31.01.2021 geschlossen.

Die Jahrgänge 1 – 8 werden im Homeschooling unterrichtet, für die Jahrgänge der Abschlussklassen gibt es eine gesonderte Regelung.

 

Die Teilnahme am Homeschooling ist für alle Schüler*innen verpflichtend und sollte zu den Zeiten des regulären Unterrichts durchgeführt werden. In dieser Zeit stehen die Lehrkräfte auch für Rückfragen und Beratung bereit.

Sollten Sie aus familiären Gründen große Schwierigkeiten in der Durchführung haben, wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkräfte um gemeinsam eine Lösung zu finden.

 

Es wird wieder ein schwieriger Monat für uns alle und ich hoffe, dass wir auch weiterhin für unsere Schüler*innen das Beste daraus machen können.

 

Sobald es neue Informationen gibt oder wir weitere Möglichkeiten haben etwas zu verändern, werden wir umgehend auf Sie zukommen.

 

Bleiben Sie gesund

 

Matthias Heffter

Schulleiter


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Weiterlesen - Brief der Ministerin herunterladen
Schulanschreiben Ministerin Prien Januar
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Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

das Infektionsgeschehen in Deutschland hat stark zugenommen. Daher hat die Landesregierung heute folgendes entschieden:

 

Ab Montag 14.12.2020 gilt:

 

- Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 7 an den allgemeinbildenden Schulen haben Präsenzunterricht. Sie können formlos von den Eltern für diese Woche beurlaubt werden.

 

- Sollten Sie sich dafür entscheiden, senden Sie bitte eine Email an stecknitz-schule@schule.landsh.de in der Sie Ihr Kind für diese Woche beurlauben.

 

- Beurlaubte Kinder werden keinen Nachteil durch die Beurlaubung haben. Die Lehrkräfte stellen nach den Weihnachtsferien sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse auf dem gleichen Unterrichtsstand und gleich gut auf anstehende Leistungsnachweise vorbereitet sind.

 

- Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 8 bleiben zuhause und lernen auf Distanz.

 

- Unaufschiebbare Klassenarbeiten dürfen unter Einhaltung der Hygieneregeln stattfinden. Dies gilt ausschließlich für Jahrgang 9 und 10. Sollte Ihr Kind betroffen sein, werden Sie kontaktiert.

 

Ministerin Karin Prien: „Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation. Die Infektionszahlen steigen überall im Land. Schulen sind zwar weiterhin überwiegend nicht für diese Ausbrüche verantwortlich, aber wir müssen jetzt alles tun, damit sich weniger Menschen begegnen. Die Schülerinnen und Schüler in Schleswig-Holstein haben in den vergangenen Monaten echten Gemeinsinn unter Beweis gestellt; sie haben sich an die Maskenpflicht gehalten und unsere Hygieneregeln in der Schule befolgt. Jetzt gilt es für alle: Bleiben Sie wann immer möglich zuhause. Denken Sie an Ihre Mitmenschen. Die Lage ist ernst“.

 

Wenn es das Infektionsgeschehen zulässt, soll ab dem 11. Januar 2021 der Präsenzunterricht im Corona-Regelbetrieb fortgesetzt werden.

 

Für wichtige Anfragen ist die Schule auch am Wochenende über die Emailadresse

stecknitz-schule@schule.landsh.de erreichbar.

 

Bleiben Sie gesund.

 

Matthias Heffter

Schulleiter



Neue Informationen zum "Corona-Regelbetrieb" ab 28.10.2020

Elternbrief der Schulleitung

Pressemitteilung Kreis Herzogtum Lauenburg

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Pressemitteilung als PFD-Download
201027-Corona im Kreis Herzogtum Lauenbu
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Neue Informationen für den "Corona-Regelbetrieb" nach den Herbstferien

Elternbrief des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur



Aktueller Bericht aus den NDR 1 Welle Nord Regionalnachrichten


Lüftungsanlage

Zeitungsbericht aus LN-Online vom 30.09.2020

Fotos und Bericht von Joachim Strunk


Muss in der Schule eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden?

 

Auf dem Gelände von Schulen [...] ist im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen eine Mund-Nasen-Bedeckung [...] zu tragen. Dies gilt auch für Schülerinnen und Schüler vor Vollendung des sechsten Lebensjahres.

 

Ausnahmen und weitere Informationen:


Download
Empfehlung - Krankheitsanzeichen - Darf mein Kind zur Schule ? (zum ausdrucken)
Schnupfenplan Stand 26Aug2020.pdf
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Elterninformation des Ministeriums

Download
20-13719 Elternanschreiben Coronaregeln_
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Download
20-13719 Belehrungsformular Corona_FINAL
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Medien Berichterstattungen




Berichte vergangener Schuljahre zum Nachlesen finden Sie in unserem Archiv.